Noten, ECTS, Praktika

Was ist eine ECTS?

Die Leistungen, die für das Studium zu erbringen sind, werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen.
Wenn Ihr zum Beispiel im Hauptstudium eine Vorlesung besucht, die jede Woche während eines ganzen Semesters stattfindet und zwei Stunden dauert, zählt diese Vorlesung als 3 ECTS.

 

Einführungsstudium

  • Propädeutische Fächer 1 ECTS
  • Alle übrigen Fächer 1.5 ECTS
     

Hauptstudium Bachelor und Master

  • Vorlesungen 1.5 ECTS
  • Seminare 2 bis 3 ECTS
  • Proseminare 2 ECTS
  • Kolloquien 2 ECTS
  • Übungen 1.5 ECTS
  • Literaturstudien 1 bis 2 ECTS
  • Sonderstudien 1 bis 4 ECTS
  • Praktika 6 ECTS
  • Bachelorarbeit 10 ECTS
  • Masterarbeit 20 ECTS

Für die erfolgreichen Abschlüsse der einzelnen Stufen (Bachelor- und Masterstufe) müsst Ihr entsprechende Soll an ECTS haben. Ihr findet genauere Informationen im Reglement (vor allem Art.12 und 29) und im Studienplan (Bachelor Art. 7 und Master Art. 8).
 

Wie sieht das Notensystem aus?

Die Notenskala geht von 1 bis 6.

Notenskala
6 ausgezeichnet 
5.5  sehr gut 
gut 
4.5  befriedigend 
3, 2, 1 ungenügend 

Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn man eine 4 (genügend) hat.

Die Noten des Einführungsstudiums zählen für den Bachelor-Abschluss mit. Alle Noten zählen gewichtet mit der Anzahl ECTS für die Bachelornote.
Um eine Dissertation schreiben zu können, braucht man mindestens die Endnote 4.75.

Die Endnoten eines Studiums werden in Form von Prädikaten ausgedrückt. Folgende Prädikate werden, je nach erzielter Durchschnittsnote, vergeben:

Prädikate
4.00 < 4.25
rite 
4.25 < 4.75  cum laude 
4.75 < 5.25  magna cum laude 
5.75 < 6.00  summa cum laude 

Wann wird ein Praktikum angerechnet?

  • Praktika können frühestens nach Abschluss des Einführungsstudiums begonnen werden.
  • Das Praktikum muss mindestens 3 Monate dauern und gibt bei 100 Prozent 6 ECTS-Punkte.
  • Der Mindestanstellungsgrad beträgt 50 Prozent bei entsprechender Verlängerung der Dauer.
  • Im Vorfeld des Praktikums muss mit Hilfe des Formulars "Anmeldung und Anerkennung von Praktika VWL" und eines Kurzbeschriebs das Einverständnis eines Professors zur Anrechnung eingeholt werden.
  • Nach dem Praktikum muss ein kurzer Tätigkeitsbericht (ca. 2-3 Seiten) verfasst werden, welcher dem Professor für die Anrechnung zusammen mit dem Formular abgegeben werden muss.
  • Auch bei mehr als 3 Monate gibt es nicht mehr als 6 ECTS-Punkte.
  • Das Formular für die Anrechnung des Praktikums findet hier.
     

Wann wird eine Literatur-/Sonderstudie angerechnet?

  • Eine Literatur-/Sonderstudie wird mit 1 - 2 bzw. 1 - 4 ECTS (je nach Arbeitsaufwand) angerechnet.
  • Themen und Form der Literatur-/Sonderstudien sind mit den Dozenten abzusprechen.